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   BGH, 05.11.1980 - IVb ARZ 555/80   

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BGH, 05.11.1980 - IVb ARZ 555/80 (https://dejure.org/1980,15830)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1980 - IVb ARZ 555/80 (https://dejure.org/1980,15830)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1980 - IVb ARZ 555/80 (https://dejure.org/1980,15830)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 05.11.1980 - IVb ARZ 555/80
    Was die Frage der vom Amtsgericht Neuss hervorgehobenen Bindungswirkung betrifft, so hängt diese außer von der dargelegten Voraussetzung der Rechtshängigkeit der Streitsache auch davon ab, daß den Prozeßparteien, im vorliegenden Fall also auch dem Beklagten, vor der Verweisung das rechtliche Gehör gewährt wird (vgl. BGHZ 71, 69, 72 f.).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als

    Auszug aus BGH, 05.11.1980 - IVb ARZ 555/80
    Wie der Senat durch Beschluß vom 5. März 1980 (IV ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562) entschieden hat, setzt im Klageverfahren nicht nur die Unzuständigkeitserklärung durch Prozeßurteil, sondern auch diejenige durch Verweisungsbeschluß nach § 281 ZPO den Eintritt der Rechtshängigkeit voraus.
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 05.11.1980 - IVb ARZ 555/80
    Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung sind schon deshalb nicht gegeben, weil die interne, den Parteien nicht bekannt gemachte Verfügung des Amtsgerichts Hagen, durch die die Übernahme des Verfahrens abgelehnt wurde, nicht als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne von § 36 Nr. 6 ZPO gelten kann (BGH FamRZ 1979, 790).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ARZ 569/80

    Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses vor Eintritt der Rechtshängigkeit

    Vor Eintritt der Rechtshängigkeit kam im übrigen auch ein wirksamer Verweisungsbeschluß nach § 281 ZPO - der zudem die Gewährung des rechtlichen Gehörs durch die jeweils als Gegner betroffene Partei vorausgesetzt hätte (BGHZ 71, 69 ff) - nicht in Betracht (vgl. BGH Beschluß vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80 = FamRZ 1980, 562; Beschluß vom 17. September 1980, IV b ARZ 555/80).
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